25.07.2017 - 9 Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Nietiedt, A & S GmbH Neubrandenburg, erläutert die Vorgehensweise und beantwortet Fragen. Es müssen notwendige Vermessungen sowie Prüfungen des Untergrundes durchgeführt werden. Im Zuge dieses Bauvorhabens, das wiederum auch durch Herrn Richter von der Nawes GmbHCo.KG durchgeführt werden soll, bemängelt

Herr Cord Müller-Scheeßel, die momentane Vorgehensweise der o.g. Firma bei der Errichtung der Photovoltaik Anlage in Seltz.

Diese untermauert er mit folgenden Argumenten:

Wildwuchs, Unkraut, Baustelle nicht ordnungsgemäß eingefriedet, Stallungen und Gebäude abgerissen, Bauschutt nicht ordnungsgemäß entsorgt und teilweise in die alten Klärgruben geschoben.

Frau Tramp-Wangerin wollte aufgrund dessen, noch einmal Kontakt mit Herrn Richter aufnehmen und die weitere Vorgehensweise besprechen.

Positiv erwähnt wird in diesem Zusammenhang die Vorgehensweise in Gültz.

Frau Tramp-Wangerin und Herr Sodmann sind sich einig, dass Herr Richter dort schon gute Arbeit geleistet hat. (Pferdestall, Speicher, FFW folgt, denn Ziegel sind schon bestellt)

 

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Beschluss

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gültz beschließt in der heutigen Sitzung die Einleitung des Bauleitplanverfahrens. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 2 “PV-Anlage ehemalige Deponie Gültz“ gemäß § 12 (1) BauGB.
  2. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 22, der Flur 10, in der Gemarkung Gültz mit einer Fläche von ca. 1,25 ha; die genaue Abgrenzung ist im anliegenden Lageplan ersichtlich.
  3. Ziel und Zweck der Planung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als Sondergebiet „Photovoltaikanlage“ sowie die geordnete Erschließung der Anlage einschließlich der Berücksichtigung der umweltschützenden Belange.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
  6. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt durch Auslegung im Bauamt des Amtes Treptower Tollensewinkel Waldstraße 11, 17091 Tützpatz während der Öffnungszeiten.
  7. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 einzuholen. Die Durchführung des Verfahrensschrittes wird gemäß § 4 b auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage