25.07.2017 - 8 Zahlung von höheren Aufwandsentschädigungen für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gültz
- Datum:
- Di., 25.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Schulz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Die Gemeinde zahlt allen Mitgliedern des Wahlvorstandes Gültz eine über die gesetzlich festgelegte Höhe der Aufwandsentschädigung nach BWO, EuWO, LKWO M-V oder anderen Abstimmungen hinausgehende Entschädigung von 25,00 €.
Diese zusätzlichen Aufwandsentschädigungen sind Bestandteil des jeweiligen jährlichen Gemeindehaushalts.