13.07.2017 - 10 Zahlung von höheren Aufwandsentschädigungen für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Gemeinde zahlt den Mitgliedern des Wahlvorstandes Breesen eine über die gesetzlich festgelegte Höhe der Aufwandsentschädigung nach BWO, EuWO, LKWO M-V oder anderen Abstimmungen hinausgehende Entschädigung

nach Funktion differenziert für

Wahlvorsteher:                         40,00

allen anderen Mitgliedern:      30,00

 

Diese zusätzlichen Aufwandsentschädigungen sind Bestandteil des jeweiligen jährlichen Gemeindehaushalts.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-