13.07.2017 - 8 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes N...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch Frau Paschen, Ingenieurbüro Paschen, und Herrn Hufmann, Stadt- und Regionalplanung Wismar, wird das Vorhaben von Herrn Just als Vorhabenträger erläutert.

Auf dem Areal von ca. 3,7 ha sollen 20 bis 25 Einfamilienhäuser entstehen.

Die Grundstücke werden mit Grundstücksflächen von 700 m² bis 1000 m² parzelliert.

Entsprechende Gutachten (z.B. Bodengutachten)und DIN-Vorschriften (Lärm) werden eingeholt bzw. beachtet. In die Planung wird auch die Feuerwehr der Gemeinde Breesen einbezogen. Es ist vorgesehen, einen Löschwasserteich mit 96 m³ Wasserhaltevermögen für das Wohngebiet zu planen.

Herr Noack gibt die Unterhaltung der zu errichtenden Straßen, insbesondere des Winterdienstes, zu bedenken. Die Belastungsgrenze durch den Winterdienst im Gemeindegebiet ist für die Gemeinde erreicht. Herr Just sieht Möglichkeiten für ein Beteiligungsmodell der neuen Grundstückseigentümer.

Herr Just führt aus, dass er Eigentümer des Areals des Bebauungsplanes durch Kauf der Flächen sein wird. Herr Just bittet das Flurstück 137/1, Flur 1, Gemarkung Kalübbe aus dem Geltungsbereich des B-Planes zu streichen, das Flurstück steht nicht zur Verfügung.

Die Gemeindevertreter beschließen folgenden geänderten Beschluss: 

 

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Beschluss

 

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 mit der Gebietsbezeichnung "Wohngebiet am Park".               

Das Plangebiet mit einer Größe von etwa 3,7 ha liegt südlichen Ortsrand der Ortslage Kalübbe. Östlich grenzt das Plangebiet an die Kreisstraße DM 26 und rdlich an den Gutshof. Es umfasst die Flurstücke 138/1, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146 und 147, Flur 1, Gemarkung Kalübbe. Das Plangebiet ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Die Übersichtskarte ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

  1. Das Planungsziel besteht in der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes

(WA nach § 4 BauNVO) für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern. Mit dem Bebauungsplan Nr. 3 beabsichtigt die Gemeinde Breesen, das Angebot an Wohnbauflächen in der Gemeinde zu stärken, die Ortslage Kalübbe zu arrondieren und ggf. städtebauliche Missstände an Ortsrand zu beheben.

  1. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Partnerschaftsgesellschaft aus Wismar beauftragt. Mit dem Vorhabenträger (Eigentümer der o.g. Flächen des Geltungsbereiches) ist die vollständige Kostenübernahme zu vereinbaren. Die Gemeinde wird von allen Kosten freigehalten. Der Vorhabenträger schließt mit der Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag dazu ab.
  2. Der rgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=14425&selfaction=print