11.07.2017 - 10 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Friese bleibt vom Tisch abgerückt und zeigt damit weiterhin sein Mitwirkungsverbot an.

 

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Beschluss

  1. Der Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow wird wie folgt geändert:

Der Planungsraum umfasst das Areal der ehemaligen Tierhaltungsanlage westlich der Landesstraße L 27 als wirtschaftliche Konversionsfläche. mit einer Fläche von       

2,77 ha. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 Solarpark Thalberg“ der Stadt Altentreptow. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplans in sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ geändert werden.

Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

  1. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äerung und Erörterung geben.
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

14

Stimmberechtigt:

13

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

2

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 Herr Friese

 

Herr Friese rückt wieder an den Tisch.

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Anlagen zur Vorlage