08.06.2017 - 8 Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Gast: Frau Tscherpel, S.I.G.-DR.-ING. STEFFEN GmbH
- Gremium:
- Gemeindevertretung Tützpatz
- Datum:
- Do, 08.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:13
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt die Aufstellung des Planverfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Tützpatz im Bereich der Gemarkung Schossow, Flur 1, Flurstücke 28, 29/1, 29/2, 30 sowie Teile aus 26/1 und 26/2.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Tützpatz wird entsprechend § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“ durchgeführt.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tützpatz durchzuführen.
- Zeitpunkt und Ort der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich bekannt zu machen
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB durch Zusendung des Vorentwurfs der Flächennutzungsplanänderung mit der Bitte um Stellungnahme zu beteiligen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1 MB
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2
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1,3 MB
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609,7 kB
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