08.06.2017 - 8 Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des F...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt die Aufstellung des Planverfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Tützpatz im Bereich der Gemarkung Schossow, Flur 1, Flurstücke 28, 29/1, 29/2, 30 sowie Teile aus 26/1 und 26/2.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Tützpatz wird entsprechend § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans   Nr. 3 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“ durchgeführt.

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tützpatz durchzuführen.
  2. Zeitpunkt und Ort der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich bekannt zu machen
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB durch Zusendung des Vorentwurfs der Flächennutzungsplanänderung mit der Bitte um Stellungnahme zu beteiligen.
  4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

4

Stimmberechtigt:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-