08.06.2017 - 7 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Gast: Frau Tscherpel, S.I.G.-DR.-ING. STEFFEN GmbH
- Gremium:
- Gemeindevertretung Tützpatz
- Datum:
- Do, 08.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:13
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Tscherpel von der S.I.G.-DR.-ING.STEFFEN GmbH und der Investor
Herr Hinrichs von der MES Solar XVII GmbH & Co.KG erläutern das Vorhaben und beantworten die Fragen der Gemeindevertreter. Die Kosten der Investition trägt die Firma
MES Solar XVII GmbH & Co.KG. Die Gewerbesteuern werden zu 70% an die Gemeinde abgeführt auf deren Territorium die Anlage errichtet wird.
Beschluss
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“ und dessen Begründung.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes durchzuführen.
- Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich bekannt zu machen
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB durch Zusendung des Vorentwurfs mit der Bitte um Stellungnahme zu beteiligen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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