29.05.2017 - 7 Haushaltssatzung der Gemeinde Altenhagen für da...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Furth macht Erläuterungen zum Haushalt 2017.

 

 

 

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Beschluss

Abweichung vom Beschluss:

 

Mit der Haushaltssatzung werden

im Ergebnishaushalt      ordentliche Erträge auf490.670 EUR

                                       ordentliche Aufwendungen auf551.003 EUR

                                       Entnahmen aus Rücklagen auf    4.570 EUR

 

im Finanzhaushalt         ordentliche Einzahlungen auf469.315 EUR

                                      ordentliche Auszahlungen auf516.995 EUR

                                      Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf    8.070 EUR

                                      Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  16.600 EUR

                                      Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  73.820 EUR

                                      Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  17.610 EUR

festgesetzt. 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                0 EUR

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf                               0 EUR

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird

gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf119.830 EUR

festgesetzt.

 

Als Hebesätze werden beschlossen:      Grundsteuer A320 v. H.

                                                               Grundsteuer B355 v. H.

                                                               Gewerbesteuer325 v. H.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,0063 Vollzeitäquivalente

(VZÄ).

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

betrug voraussichtlich335.368 EUR.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des

Haushaltsvorjahres beträgt368.285 EUR

und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres317.092 EUR.

 

 

Die Position Kinder an der KGS (Zahlung Wohnsitzgemeindeanteil) 2.1.8.03.54143000

wird mit einer Haushaltssperre belegt, da es keine rechtssichere Grundlage zur Zahlung des Schullastenausgleichs gibt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

 

Wenn eine Rechtssicherheit zur Zahlung des Schullastenausgleichs getroffen wurde, wird die Haushaltssperre durch den Bürgermeister aufgehoben.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=14099&selfaction=print