04.04.2017 - 11 Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtvertre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 04.04.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Knebler
Auf Grund der I-Pads ist eine digitale Nutzung möglich. Auch weiterhin besteht die Möglichkeit, die Einladung und die Unterlagen in schriftlicher Form zu erhalten.
Jeder Stadtvertreter muss sich festlegen, ob er Einladungen und Unterlagen in schriftlicher oder in digitaler Form erhalten möchte.
Den Fraktionsvorsitzenden wird alles einmal in schriftlicher Form zugestellt.
Frau Keitsch
§ 1 Abs. 3: Der Stadtvertreter bzw. das Ausschussmitglied soll schriftlich sein Einverständnis zur elektronischen Übermittlung erklären. Wo steht dafür die rechtliche Grundlage?
Frau Keitsch erklärt, dass Herr Kraft, Herr Friese und Frau Keitsch weiterhin die Papierform nutzen werden. Bei dem Verzicht auf die I-Pads geht es nicht darum mit der Technik zu arbeiten, sondern es geht uns darum, dass die Verlässlichkeit und die Transparenz
in Papierform größer ist.
Frau Knebler
Die schriftliche Abforderung ist nicht in der Kommunalverfassung verankert, dass muss sie auch nicht. Das ist eine Sache, die wir in der Geschäftsordnung festlegen. Wenn das heute nicht mehrheitlich beschlossen wird, ändern wir das natürlich.
Herr Kraft lässt über die Neufassung der Geschäftsordnung, so wie sie vorliegt, abstimmen:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,9 kB
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