04.04.2017 - 10 Entwurf für die 2. Beteiligungsstufe zur Teilfo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 04.04.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Knebler
Die Verwaltung hatte einen Vorschlag erarbeitet, der an alle Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis gegeben wurde, mit der Bitte, dass Zusätze, Änderungen etc. an die Verwaltung herangetragen werden.
Die Verwaltung hatte sich dafür ausgesprochen, die Öffnungsklausel, die im Raumentwicklungsprogramm festgeschrieben wird, komplett zu streichen, um Repowering zu vermeiden. Das sollte aber in der Diskussion entschieden werden, ob es so bleibt oder nicht.
Der Verwaltungsvorschlag ist Anlage zur Vorlage, sowie eine weitere Überarbeitung, die wir mit der CDU-Fraktion vorgenommen haben.
Die Anlage 4 der Vorlage bitte nicht berücksichtigen. Das ist die Stellungnahme der Wählergemeinschaft, die selbst eine Stellungnahme an den Planungsverband eingereicht hat, so dass diese heute in die Diskussion nicht mit einfließen sollte.
Herr Kraft macht weitere Ausführungen zur angesprochenen Öffnungsklausel. Das heißt,
dass die Kommune entscheiden kann, ob sie dem Repowering stattgeben wird. Der Planungsverband will die Entscheidung auf die Kommunen legen. Das wird durch uns abgelehnt.
Herr Quast
Im Namen der Altentreptower Wählergemeinschaft merkt Herr Quast an, dass der Bürgermeister sehr deutliche Worte zum Thema Windenergie gefunden hat. Danke dafür.
Weiterhin bringt die Altentreptower Wählergemeinschaft einen Ergänzungsantrag zu diesem Tagesordnungspunkt ein.
Die Stellungnahme der Stadt soll um folgendes ergänzt werden:
1. Erstellung eines ornitologischen Gutachtens
2. Erstellung eines Immissionsgutachtens prüfen
3. Topographie muss Beachtung finden
4. Prüfung der Möglichkeit einer Erweiterung Wohnsiedlung Trostfelder Weg in Richtung
Stadtwald – hier soll eine innovative, nachhaltige Wohnbebauung entstehen.
Frau Keitsch
In der STV-Sitzung am 24.01.2017 gab es einen Antrag der Altentreptower Wählergemeinschaft, dass Gelder für die Prüfung eingestellt werden sollen. Wir hatten die Vorlage zur Prüfung der unteren Rechtsaufsicht vorgelegt.
Frau Keitsch verliest auszugsweise aus dem Schreiben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde:
„Bei dem Antrag der Fraktion Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD handelt es sich nach meiner Auffassung um einen Antrag im Sinne des § 31 Abs. 2 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V, dieser bedarf unter Benennung des Teilhaushaltes eines Deckungsvorschlages. Diesen kann ich der Vorlage nicht entnehmen. Ohne Deckungsvorschlag ist ein Beschluss formell rechtswidrig und darf damit nicht zur Abstimmung gebracht werden. „
Wir haben bewusst die Prüfung abgewartet und zu diesem Punkt nicht gestimmt und das in die weiteren Ausschüsse verwiesen.
Herr Renger
Danke an Frau Keitsch. Leider wurde nicht das ganze Schreiben verlesen.
Bitte an die Verwaltung: Ist das möglich den Rest auch noch zu verlesen?
Herr Kraft hat eine Anmerkung zum Punkt 4 des Ergänzungsantrages.
Es geht um die Prüfung der Möglichkeit einer Erweiterung der Wohnsiedlung Trostfelder Weg.
Der Begriff Verhinderungsplanung ist gefallen und das der Planungsverband dagegen vorgehen wird. Das sollte nur ein Hinweis sein.
Die Verwaltung bestätigt, dass planerisch noch nichts getätigt wurde.
Herr Quast
Es gibt Kontakte zum Energieministerium und sie haben sehr wohl großes Interesse hier in Altentreptow aufzuzeigen, das es mit innovativen Möglichkeiten, wohl sein kann, so einen Bebauungsplan auf den Weg zu bringen. Es ist keine Verhinderungsplanung. Altentreptow hat 17 % seiner städtischen Flächen mit Windenergieanlagen bebauen lassen.
Abstimmung zum Ergänzungsantrag:
7 Ja-Stimmen
8 Enthaltungen
Der Ergänzungsantrag der Wählergemeinschaft ist damit angenommen.
Herr Kraft teilt mit, dass der Ergänzungsantrag zur Vorlage zugefügt wird.
Abstimmung für die Stellungnahme Anlage 2:
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 |
davon anwesend: | 15 |
Stimmberechtigt: | 15 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | 6 |
Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V: | - |
Die beschlossene Stellungnahme der Verwaltung mit den Ergänzungen der Wählergemeinschaft wird an den Regionalen Planungsverband gesandt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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