27.02.2017 - 10 Genehmigung Dringlichkeitsentscheidung Bürgerme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz genehmigt nachträglich die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 17.10.2016 gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V zur Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A Heizungsinstallation im Gebäude der Kita in Tützpatz.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

 

Die Trennung der Heizungsanlage von der Schule hat sich bereits positiv auf die Raumtemperatur in den Räumen der Kita ausgewirkt. Es kann von einer Einsparung der Heiz-

kosten ausgegangen werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=13426&selfaction=print