24.01.2017 - 23 Haushaltssicherungskonzept Zeitraum 2017 - 2020...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Kraft führt aus, dass die Stadt von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte aufgefordert wurde, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) vorzulegen, um eine Genehmigung des Haushalts 2017 zu erhalten.

 

Frau Knebler macht Ausführungen zum HSK.

 

Herr Renger

Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen geprüft worden sind.

Nicht jede Maßnahme, die wir hier prüfen, kann auch umgesetzt werden. Es kann eine Summe als Einsparpotenzial angesetzt werden, die aber dann doch umgesetzt werden soll.

Deswegen ist es wichtig nachzuvollziehen, welche Maßnahmen sind freiwillige Aufgaben der Stadt.

 

Herr Kraft stellt die Frage an die Verwaltung, alle Posten die wir in einem HSK aufführen, müssen eingehalten bzw. umgesetzt werden?

 

Frau Knebler:

Ja das ist richtig, darüber befindet die Stadtvertretung. Wenn HSK beschlossen ist, wird es umgesetzt. Es besteht aber die Möglichkeit hier Änderungen vorzunehmen.

 

Frau Keitsch

Das HSK ist eine Konsolidierungsmaßnahme von der in der Kommunalverfassung zu lesen ist, das sie ein hohes Maß an Verbindlichkeit hat, das die enthaltenen Maßnahmen umzusetzen sind und das Beschlüsse die zu einer Abweichung vom HSK führen, ohne eine geeignete Kompensationsmöglichkeit festzustellen, rechtwidrig und damit zu beanstanden sind.    

Deshalb ist die Antwort der Verwaltung sehr erstaunlich.

Es gibt einen Beschluss vom 28.11.2012 für das HSK 2012-2015.

Hierzu ergeben sich Fragen und Antworten erwarten wir vor der Abstimmung zum HSK:

1. Warum ist dieses beschlossen HSK unerwähnt geblieben?

2. Wie und wann wurde es abgerechnet?

3. Warum wurde es nicht fortgeschrieben?

Frau Keitsch verweist auf Schreiben der unteren Rechtsaufsichtbehörde, die mehrfach auf die Erarbeitung eines HSK hingewiesen hat und dieses abgefordert hat. 

Das vorgelegte HSK hat viele offene Tabellen, kann man so ein HSK überhaupt beschließen, wie soll es abgerechnet werden? Aus Sicht der CDU Fraktion enthält das vorgelegte HSK Maßnahmen, die so nicht aufgenommen werden können. Die Fraktion kann dem so nicht zustimmen.

Frau Keitsch verweist noch einmal auf den gestellten Ergänzungsantrag zum Fritz-Reuter-Haus, siehe TOP 21.

 

Frau Knebler antwortet auf die gestellten Fragen:

1. Wir stehen in ständigem Kontakt mit der Rechtsaufsichtsbehörde und insbesondere im Bezug auf die Festsetzungen zum Haushalt. Die Maßnahmen im HSK 2012 2015 wurden umgesetzt, bis auf eine Grundstücksangelegenheit.

2. Das HSK ist nicht abgerechnet worden. Wir werden das nachholen und im chsten Finanzausschuss eine Abrechnung vornehmen. Das neue HSK wird regelmäßig abgerechnet.

3. Bis einschließlich 2015 lag ein HSK vor. Nur für 2016 nicht. Mit dem neuen HSK wurde die Fortschreibung aufgegriffen.

 

Herr Kraft lässt über den Ergänzungsantrag der CDU Fraktion, Streichung der Maßnahme

- Verpachtung des Fritz-Reuter-Hauses aus dem HSK 2017 2020 der Stadt Altentreptow.

6 Ja-Stimmen

5 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

 

Der Ergänzungsantrag ist angenommen und die Maßnahme

- Verpachtung des Fritz-Reuter-Hauses wird aus dem HSK gestrichen.

 

Herr Kraft lässt über das geänderte HSK 2017-2010 abstimmen:

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschluss

Die Stadtvertretung beschließt das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Altentreptow für

den Zeitraum 2017 bis 2020.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

12

Stimmberechtigt:

12

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

4

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage