24.01.2017 - 11 Sanierung der Altstadt Altentrepto...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Stadtvertretung beschließt, die geplante Teilmodernisierung

des Gebäudes Oberbaustraße 56, mit 30% der förderfähigen Baukosten,

zu fördern.

Die förderfähigen Baukosten betragen 141.289,46 Euro, somit ergibt sich ein Zuschuss von 42.386,84 Euro.

2. Die Förderhöhe ist die Förderobergrenze.

Der Antrag an das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V Abteilung

Bau gemäß F.2.2 Städtebauförderrichtlinie M-V ist zustellen.

Der Antrag an das Landesförderinstitut auf Zustimmung zum Einsatz von Fördermitteln ist zu stellen.

Die Erarbeitung und der Abschluss der Modernisierungsvereinbarung mit der

bauwilligen Eigentümerin ist umgehend vorzunehmen.

Die Höhe der Förderung steht unter dem Vorbehalt der notwendigen Zustimmung des Landesförderinstitutes.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

12

Stimmberechtigt:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage