24.01.2017 - 8 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Alt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Keitsch

Friedhofssatzung § 14 Abs. 3 Das Nutzungsrecht entsteht nach Zahlung der fälligen Gebühr.

In der heute vorliegenden Gebührensatzung § 3 Satz 2 Die Gebühren werden 14 Tage nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig.

Die CDU Fraktion stellt noch einmal die Frage, die von der Verwaltung unzureichend beantwortet wurde. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die rechtlichen Vorgaben dabei eingehalten werden? Die Antwort soll in die Niederschrift aufgenommen werden. 

Frau Gutglück antwortet, dass dazu eine schriftliche Antwort schon erfolgt ist. 

Frau Keitsch sagt, dass eine Antwort nach wie vor aussteht.

 

 

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Beschluss

Die Stadtvertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

12

Stimmberechtigt:

10

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

2 Frau Hoffmann, Herr Renger

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=13036&selfaction=print