24.01.2017 - 8 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Alt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 24.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Monika Ostwald
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Keitsch
Friedhofssatzung § 14 Abs. 3 – Das Nutzungsrecht entsteht nach Zahlung der fälligen Gebühr.
In der heute vorliegenden Gebührensatzung § 3 Satz 2 – Die Gebühren werden 14 Tage nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig.
Die CDU Fraktion stellt noch einmal die Frage, die von der Verwaltung unzureichend beantwortet wurde. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die rechtlichen Vorgaben dabei eingehalten werden? Die Antwort soll in die Niederschrift aufgenommen werden.
Frau Gutglück antwortet, dass dazu eine schriftliche Antwort schon erfolgt ist.
Frau Keitsch sagt, dass eine Antwort nach wie vor aussteht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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972,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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42 kB
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