19.07.2016 - 18 Förderung der Teilmodernisierung der Gebäude Ob...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

 

Herr Kraft: Die CDU-Fraktion begrüßt dies sehr. Frage hierzu ist, wie es um die Ausgleichs-

zahlung durch die GWA bestellt ist.

 

Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die Ausgleichszahlung bereits erfolgt ist.

 

1.  Die Stadtvertretung beschließt, als Einzelfallentscheidung, die geplante

     Teilmodernisierung der Gebäude Oberbaustraße 51-53, mit 40% der förderfähigen

     Baukosten, zu fördern.

     Die förderfähigen Baukosten betragen 97.280,62 Euro, somit ergibt sich ein Zuschuss

     von 38.912,25 Euro.

 

2.  Die Förderhöhe ist die Förderobergrenze.

     Der Antrag an das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V Abteilung   

     Bau gemäß F.2.2 Städtebauförderrichtlinie M-V ist zustellen.

     Der Antrag an das Landesförderinstitut auf Zustimmung zum Einsatz von Fördermitteln

     ist zu stellen.

     Die Erarbeitung und der Abschluss der Modernisierungsvereinbarung mit der   

     bauwilligen Eigentümerin ist umgehend vorzunehmen.

 

    Die Höhe der Förderung steht unter dem Vorbehalt der notwendigen Zustimmung des  

    Landesförderinstitutes.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

  -

Stimmenthaltungen:

  -

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

  -

 

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Anlagen zur Vorlage

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