19.11.2015 - 10 Antrag der Gemeindevertreterin Frau Zamzow auf ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

 

 

 

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Beschluss

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der Hauptsatzung § 5 Absatz 5 wie folgt: „Die Gemeindevertretung entscheidet, wenn das Vorkaufsrecht der Gemeinde (§ 24 ff. BauGB) nicht ausgeübt bzw. ausgeübt werden soll.“

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Stimmberechtigt:

9

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

2

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Damit bleibt die bestehende Hauptsatzung, wie sie ist.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=11103&selfaction=print