28.04.2026 - 7.2 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 der Gemei...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertung der Gemeinde Breesen beschließt:

  1. für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich nördlich der Kreisstraße K 70 und östlich des Umspannwerkes mit einer Größe von etwa 1,5 ha und das dazu einbezogene Flurstück 8/16, Flur 1, Gemarkung Breesen wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 „Batteriespeichersystem Breesen - Kalübbe“ aufgestellt.
  2. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Batteriespeicheranlage geschaffen werden.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt werden. 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

8

Stimmberechtigt:

7

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

1

Stimmenthaltung:

0

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1  Herr Genditzki

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1020119&selfaction=print