11.03.2026 - 6.2 Bebauungsplan Nr. 7 "Erweiterung Solarenergiepa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt:

  1. die Aufhebung des Beschlusses vom 4. September 2024 (39/BV/015/2024) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 „Erweiterung Solarenergiepark Lebbin“
  2. der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7 „Erweiterung Solarenergiepark Lebbin“ ist ortsüblich bekannt zu machen
  3. für das Flurstück 59 und Teilflächen der Flurstücke 56/1, 56/2, 57, 58 und 110/13 der Flur 1 der Gemarkung Lebbin die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 „Erweiterung Solarenergiepark Lebbin“ der Gemeinde Groß Teetzleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  4. Ziel des o. g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 Bau NVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage gemäß EEG 2023 § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen (einschließlich Nebenanlagen für die Speicherung von elektrischer Energie) planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
  5. Mit dem Projektentwickler ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.
  6. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  7. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekanntzumachen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8 

Stimmberechtigt:

8 

Ja- Stimmen:

8 

Nein- Stimmen:

0 

Stimmenthaltung:

0 

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

0