24.02.2026 - 6.2 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 "Grünes ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow beschließt:

  1. Dem Antrag der WindBauer GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow zu und beschließt für die Flurstücke 15 und 18 der Flur 1 der Gemarkung Breest, sowie für die Flurstücke 216 und 217 der Flur 1 der Gemarkung Klempenow die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11 „Grünes Gewerbegebiet Breest“ der Gemeinde Bartow gemäß § 12 Absatz 1 BauGB.
  2. Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines klimaverträglichen und ressourcenschonenden („grünen“) Gewerbegebiets. Innerhalb des Plangebiets sollen insbesondere Gewerbebetriebe und Anlagen zulässig sein, die in besonderem Maße auf Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, Flächen- und Wassersparen sowie Kreislaufwirtschaft ausgerichtet sind. Hierzu kann auch die Errichtung und der Betrieb eines Rechenzentrums (Datacenter) einschließlich der dafür erforderlichen Nebenanlagen (z. B. Energie- und Netzanschlussanlagen, Transformatoren-/Übergabestationen, Anlagen zur Notstromversorgung, Speicher, Kühl-/Lüftungsanlagen, Betriebsgebäude, Logistik- und Stellflächen) gehören.
  3. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Ergebnis der Umweltprüfung wird im Umweltbericht dargestellt. Erforderliche Fachbeiträge (u. a. Verkehr, Schall, Immissionen, Wasser/Entwässerung, Boden/Altlasten, Artenschutz, Klimawirkungen sowie Energie- und Abwärmekonzept) werden im Verfahren erarbeitet.
  4. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die für das Planverfahren erforderlichen Schritte einzuleiten. Soweit ein Investor/Vorhabenträger beteiligt ist, sind die Kosten der Bauleitplanung und erforderlicher Fachgutachten durch Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB abzusichern.
  6. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Stimmberechtigt:

8

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Herr Niedzwetzki ist anwesend und steht als Ansprechpartner des Projektes für offene Fragen zur Verfügung. Mit Herrn Nast bespricht er, dass die Wärmeplanung ein fester Bestandteil im städtebaulichen Vertrag wird.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1019694&selfaction=print