15.10.2025 - 7.3 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt:

 

1.

Der Planentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ und die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2025 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.

Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

3.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16

davon anwesend:

14

Stimmberechtigt:

14

Ja- Stimmen:

14

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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