23.07.2025 - 8.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 – als vorh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Teetzleben
- Datum:
- Mi., 23.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Toni Borgward
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), den textlichen Festsetzungen Text Teil (B) mit örtlichen Bauvorschriften, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den Vorentwurf der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht für das frühzeitige Beteiligungsverfahren.
Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. Die Teile des Plangebietes befinden sich im Gemeindegebiet. Es handelt sich um Flächen und Teilflächen von Flurstücken der Gemarkung Groß Teetzleben, Flur 3. Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
- im Osten: durch Flächen für Wald landwirtschaftlich genutzte Flächen
- im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
- im Westen: durch Flächen für Wald und landwirtschaftlich genutzte Flächen
(Gemeinde Wildberg).
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Veröffentlichung im Internet und in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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36,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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