03.07.2025 - 7.2 Bebauungsplan Nr. 3 „Allgemeines Wohngebiet Tüz...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kriesow beschließt:

 

1. 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kriesow stimmt dem Antrag des Herrn Potts auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens als Angebotsplanung im Regelverfahren gemäß § 8 BauGB zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „Allgemeines Wohngebiet Tüzen“ für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungs-bereich. Er beläuft sich auf etwa 1,56 ha und umfasst die Flurstücke 30/1 (tlw.), 37/5 (tlw.), 43/7 (tlw.), 43/8 (tlw.), 44/6, 44/8, 44/11, 45/5, 73/4 (tlw.), 74/3 und 74/5 (tlw.) der Flur 1 in der Gemarkung Tüzen.

 

2. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 „Allgemeines Wohngebiet Tüzen“ entspricht dem Geltungsbereich des seit 1997 rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 „Allgemeines Wohngebiet Tüzen“ der Gemeinde Kriesow. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 3 soll der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 außer Kraft treten.

 

3. 

Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeines Wohngebiets gemäß § 4 BauNVO zur Schaffung von größeren Wohnbauflächen.

 

4. 

Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

 

5. 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

4

Stimmberechtigt:

4

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1017612&selfaction=print