03.07.2025 - 7.2 Bebauungsplan Nr. 3 „Allgemeines Wohngebiet Tüz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kriesow
- Datum:
- Do., 03.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Toni Borgward
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kriesow beschließt:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kriesow stimmt dem Antrag des Herrn Potts auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens als Angebotsplanung im Regelverfahren gemäß § 8 BauGB zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „Allgemeines Wohngebiet Tüzen“ für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungs-bereich. Er beläuft sich auf etwa 1,56 ha und umfasst die Flurstücke 30/1 (tlw.), 37/5 (tlw.), 43/7 (tlw.), 43/8 (tlw.), 44/6, 44/8, 44/11, 45/5, 73/4 (tlw.), 74/3 und 74/5 (tlw.) der Flur 1 in der Gemarkung Tüzen.
2.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 „Allgemeines Wohngebiet Tüzen“ entspricht dem Geltungsbereich des seit 1997 rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 „Allgemeines Wohngebiet Tüzen“ der Gemeinde Kriesow. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 3 soll der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 außer Kraft treten.
3.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeines Wohngebiets gemäß § 4 BauNVO zur Schaffung von größeren Wohnbauflächen.
4.
Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
5.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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