23.04.2025 - 7.4 Bebauungsplan Nr. 10 "Batteriespeicher & Wasser...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Laut Aussage von Herrn M. Niedzwetzki ist die Wasserstoffproduktion nicht geplant

und von den Gemeindevertretern nicht gewünscht.

 

geänderter Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow beschließt:

 

1.

Für den in der Anlage 2 des Antrages dargestellten Geltungsbereich mit den aus der Anlage 1 des Antrages ersichtlichen Flurstücke die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 10 „Batteriespeicher & Wasserstoffproduktion Breest“.

 

2. 

Ziel des o. g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wasserstoffproduktion und Batteriespeicher“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Errichtung und den Betrieb von Batteriespeichersystemen und Anlagen zur Wasserstoffproduktion und -speicherung einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Speicherung von nachhaltig erzeugtem Strom aus Erneuerbaren Energieanlagen zu sichern.

 

3. 

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

4. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Stimmberechtigt:

9

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

1

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1017051&selfaction=print