23.04.2025 - 7.4 Bebauungsplan Nr. 10 "Batteriespeicher & Wasser...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bartow
- Datum:
- Mi., 23.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Toni Borgward
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Laut Aussage von Herrn M. Niedzwetzki ist die Wasserstoffproduktion nicht geplant
und von den Gemeindevertretern nicht gewünscht.
geänderter Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow beschließt:
1.
Für den in der Anlage 2 des Antrages dargestellten Geltungsbereich mit den aus der Anlage 1 des Antrages ersichtlichen Flurstücke die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 10 „Batteriespeicher & Wasserstoffproduktion Breest“.
2.
Ziel des o. g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wasserstoffproduktion und Batteriespeicher“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Errichtung und den Betrieb von Batteriespeichersystemen und Anlagen zur Wasserstoffproduktion und -speicherung einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Speicherung von nachhaltig erzeugtem Strom aus Erneuerbaren Energieanlagen zu sichern.
3.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
4.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,3 MB
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