14.05.2025 - 5.2 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Alt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadtvertretung
- Datum:
- Mi., 14.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bürgerbüro Soziales
- Bearbeiter:
- Tom Adam
Wortprotokoll
Die Ausschussmitglieder beraten über die einzelt aufgeführten Gebühren und geben folgende abweichende Empfehlung zur Beschlussfassung durch die Stadtvertretung ab:
- Benutzung der Feierhalle Altentreptow 62 € Benutzung der Feierhalle Rosemarsow 22 €
- Überlassung eines Kinderwahlgrabes 1 €
- Überlassung eines Wahlgrabes 1.200 €
- Überlassung eines Urnenwahlgrabes 663 €
- Überlassung einer anonymen Urnengrabstätte 676 €
- Überlassung eines Erdgemeinschaftsgrabes 3.500 €
- Überlassung eines Urnengemeinschaftsgrabes 903 €
- Überlassung einer pflegevereinfachten Erdgrabstätte 2.843 €
- Überlassung einer pflegevereinfachten Urnengrabstätte 1.281 €
- Überlassung eines Stellplatzes in der Urnenkammer 842 €
- Überlassung einer privaten Stele mit Begleitgrün 1.211 €
- Benutzung Leichenraum mit Kühlzelle (pauschal pro Tag) 20 €
- Gebühren bei vorzeitiger Kündigung des Nutzungsrechts – laufender Aufwand pro Jahr Einzelerdwahlgrabstätte 73 € Doppelerdwahlgrabstätte 117 € Kinderwahlgrabstätte 44 € Urnenwahlgrabstätte 44 €
- Gebühren für das Einebnen einer Grabstelle – einmaliger Aufwand Doppelerdwahlgrabstätte 143 €
Einzelerdwahlgrabstätte 71 €
Kinderwahlgrabstätte 35 €
Urnenwahlgrabstätte 35 €
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
Mitwirkungsverbot: -
Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung mit den abgeänderten Gebühren.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,3 kB
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