17.12.2024 - 8.3 Bebauungsplan Nr. 41 „Wohnbebauung Loickenzin“ ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Plötz berichtet, dass Bauwillige für den Bau eines Hauses in Loickenzin eine Absage vom Landkreis bekommen. Begründung ist, der fehlende Löschteich.

Herr Meißner: Ja, die Löschwasserversorgung ist gefordert.

Hier in diesem Fall zur Wohnbebauung Loickenzin ist ein Löschwasserentnahmesystem im Wendebereich planerisch eingearbeitet worden. Dieses System gilt aber nur im Umkreis von 300 m zum Bauplatz.

Frau Ellgoth: Die Brandschutzbedarfsplanung wurde durch die Stadtvertretung beschlossen.

Sie wird weiter fortgeschrieben. Es sollen Löschwasserkissen zum Einsatz kommen.

Aber es braucht alles seine Zeit.

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Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.

 

2.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16

davon anwesend:

12

Stimmberechtigt:

12

Ja- Stimmen:

12

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1015637&selfaction=print