27.05.2024 - 9.4 Bebauungsplan Nr. 41 „Wohnbebauung Loickenzin“ ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Mo., 27.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Hendrikje Kmietzyk
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
1.Der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellte Bebauungsplan Nr. 41 „Wohnbebauung Loickenzin“ wird in ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB überführt.
2.Der 2. Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 41 „Wohnbebauung Loickenzin“ wird in der vorliegenden Fassung vom März 2024 beschlossen. Der 2. Entwurf der Be-gründung einschließlich Anhang wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3.Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 41 „Wohnbebauung Loickenzin“ einschließlich der Begründung mit Anhang sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
4.Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem 2. Planentwurf und zu dem 2. Begründungsentwurf einzuholen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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4,7 MB
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544,5 kB
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