08.05.2024 - 6.13 Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG (Bestandsanl...

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Wortprotokoll

Frau Ellgoth informiert die Anwesenden darüber, dass die Windkraftanlagenbetreiber (Bestandanlagen) durch die Verwaltung zum Teil mehrfach angeschrieben wurden bzgl. einer freiwilligen Zahlung gemäß § 6 EEG.

 

Für Neuanlagen müssen die Betreiber der WKA ab Inbetriebnahme mindestens die

0,2 ct/kwh zahlen.

 

Ja-Stimmen:   6

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen:  -

Mitwirkungsverbot:  -

 

Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.

 

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