14.03.2024 - 7.4 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 "Solarpar...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeinevertretung der Gemeinde Bartow beschließt:

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans VBP Nr. 4 "Solarpark Bartow Konversion Ost" wird angepasst. Die südliche Teilfläche (Ackerfläche) des Flurstücks 211/2 in Flur 2 der Gemarkung Bartow wird aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 "Solarpark Bartow Konversion Ost" sowie die Begründung und der Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie Begründung und Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und andere Träger öffentlicher Belange schriftlich gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  3. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: Bekanntmachungen & Ortsrecht Gemeinde Bartow / Amt Treptower Tollensewinkel (altentreptow.de) zugänglich zu machen.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1013066&selfaction=print