12.12.2023 - 9.2 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 vorab wurde Pkt. 9.2 beschlossen!

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt:

 

1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5 „nördlich von Pripsleben“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird in der vorliegenden Fassung vom November 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung nebst Umweltbericht, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung werden in der vorliegenden Fassung vom November 2023 gebilligt.

 

2. Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „nördlich von Pripsleben“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bauleitplanverfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

4

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 v. Paepcke

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1012462&selfaction=print