23.10.2023 - 9.1 Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Haker erklärt sich für befangen und Herr Knappe übernimmt die Sitzungsleitung.

 

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Beschluss

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siedenbollentin beschließt:

1. Der Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ der Gemeinde Siedenbollentin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2023 gebilligt. (Anlage 1)

2. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ der Gemeinde Siedenbollentin ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Der genehmigte Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

4

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

/

Stimmenthaltung:

/

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 Herr Haker

 

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Anlagen zur Vorlage