11.05.2023 - 7.2 Bebauungsplan Nr. 8 „Photovoltaikanlage Sandtag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ausgleich: Vorschläge der Gemeinde unterbreiten.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz stimmt dem Antrag der Komesker Energiesysteme GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 11 Abs. 1 BauGB zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow 2“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 11 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er umfasst etwa 23,7 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 23, 24, und 25 der Flur 1 in der Gemarkung Schossow.

2. Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.

3. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

5. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt den Antrag auf Zielabweichung nach Ziff. 5.3 (9) LEP M-V 2016 zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6 

Stimmberechtigt:

5 

Ja- Stimmen:

5 

Nein- Stimmen:

 -

Stimmenthaltung:

 -

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1  Herr Öhlenschläger 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1010340&selfaction=print