23.05.2023 - 7.12 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Altentre...

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Wortprotokoll

 

Herr Renger: Im Zuge dieser Änderung könnte man gleich den § 10 Gleichstellungsbeauftragte Abs. (2) Aufgaben … einarbeiten und als Tischvorlage zur Stadtvertretersitzung vorlegen.

Frau Knebler: Was die Kommunalverfassung vorsieht für die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Hauptsatzung der Stadt verankert.

Herr Renger: Nach dem Gespräch mit Frau Boddenhagen, Gleichstellungsbeauftragte des LK MSE am 05.06.2023, wird eine weitere Änderung der Hauptsatzung angestrebt, die vorher in den Ausschüssen beraten und dann zur Beschlussfassung in der Stadtvertretersitzung vorgelegt wird. (4. Änderung)

 

Ja-Stimmen:  7

Nein-Stimmen: - 

Enthaltungen:  -

Mitwirkungsverbot: -

 

Der Hauptausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.

 

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Anlagen zur Vorlage

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