24.04.2023 - 9.8 Brandschutzbedarfsplanung entspr. § 2 (1) Brand...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhagen beschließt folgende Punkte zur Brandschutzbedarfsplanung entspr. § 2 (1) Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz MV für die Gemeinde Altenhagen:

 

1.) Der Brandschutzbedarfsplan der Firma ISBM GmbH Wolgast wird bestätigt.

 

2.) Die in der Anlage 1 (Schutzziele der Gemeinde Altenhagen) aufgeführten, durch die Feuerwehr Altenhagen ausgearbeiteten Schutzziele, Eintreffzeiten, Funktionsstärken und dem Erreichungsgrad für

- das Brandereignis Zimmerbrand Einfamilienhaus,

- das Brandereignis Personenkraftwagen,

- das Hilfeleistungsereignis Notfalltüröffnung

- das Hilfeleistungsereignis auslaufende Betriebsstoffe nach VKU

werden bestätigt.

 

3. Technikbeschaffungen (Pkt 8.6 BBP ISBM) werden umgesetzt und Lehrgangsmöglichkeiten finanziell (Verdienstausfall) unterstützt.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt die Beschaffungen (Fahrzeug etc.) umzusetzen. (Brandschutzbedarfsplan Pkt. 10)

 

5. Der Ausbau der Löschwasserversorgung in der Gemeinde Altenhagen und den Ortslagen wird umgesetzt. (Brandschutzbedarfsplan Pkt. 10, Umsetzungsempfehlungen, Pkt. 9.3)

 

6. Das Sicherheitsniveau und die Struktur der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Altenhagen sind durch den Bürgermeister 2026 erneut zu analysieren und fortzuschreiben (FwOV M-V §8).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1009878&selfaction=print