30.03.2023 - 9.8 Hebesatz-Satzung der Gemeinde Tützpatz

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt, um Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleiches nach § 27 FAG M-V zu erhalten, die Hebesatz-Satzung mit Wirkung vom 01.01.2023 mit folgenden Hebesätzen:

 

Grundsteuer A 355 v. H.

Grundsteuer B 406 v. H.

Gewerbesteuer 370 v. H.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6 

Stimmberechtigt:

6 

Ja- Stimmen:

6 

Nein- Stimmen:

 -

Stimmenthaltung:

 -

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

 -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1009718&selfaction=print