15.03.2023 - 7.10 Benennung eines Gemeindeplatzes in der Ortslage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Teetzleben
- Datum:
- Mi., 15.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt die Benennung des Vorplatzes der Freiwilligen Feuerwehr auf dem Flurstück 130 der Flur 2 in der Gemarkung Groß Teetzleben (Anlage 1) in „Werner-Borgwardt-Platz“.
Von einer Widmung des Platzes wird abgesehen, da die Widmung ein streng förmliches Verfahren ist. Sie begründet den rechtlichen Status einer Straße als öffentliche Sache, eröffnet damit dem Platz dem Gemeingebrauch (§ 21 StrWG MV) und löst die sich aus der Straßenbaulast ergebenden Pflichten aus (§ 14 StrWG MV).
Der Vorplatz soll ausschließlich der Freiwilligen Feuerwehr dienen. Ein Gemeingebrauch soll nicht entstehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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585,4 kB
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