15.03.2023 - 7.8 Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Rottenhof...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Dec (Vorhabenträger) teilt mit, dass die eigentliche Firma nicht mehr mit dem Vorhaben beauftragt ist. Der Punkt 4 der Beschlussvorlage wird also ersatzlos gestrichen. Die Kostenübernahmeerklärung ist nicht anwendbar.

Das Vorhaben soll laut Herrn Dec von der E.ON übernommen werden.

Reduzieren

Beschluss

 

Geänderter Beschluss:

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V:

 

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Rottenhof“ der Gemeinde Groß Teetzleben

 

  1. den Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 BauGB mit Veröffentlichung im Internet

und im Bekanntmachungsblatt ortsüblich bekannt zu machen;

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen, durch den Investor auf seine Kosten zu erarbeitenden, Antrag auf Zielabweichung beim zuständigen Landesministerium einzureichen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1009464&selfaction=print