23.02.2023 - 7.6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Wildberg
- Datum:
- Do., 23.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildberg fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 – als vorhabenbezogener Bebauungsplan – für die Freiflächenphotovoltaikanlage im Gebiet der Gemeinde Wildberg Teil Ost, an den Gemeindegrenzen zur Gemeinde Groß Teetzleben und Breesen und Teil Süd an der Gemeindegrenze zur Gemeinde Breesen.
- Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind im Übersichtsplan ersichtlich. Die Teilflächen des Bebauungsplanes befinden sich im Gemeindegebiet. Es handelt sich um Flächen: Teil Ost und Teil Süd.
Die Planbereichsgrenzen werden begrenzt:
Teilbereich Ost:
- im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Flächen für Wald,
- im Osten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, durch Flächen für
Wald und die Gemeindegrenze zur Gemeinde Groß Teetzleben,
- im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und die
Gemeindegrenze zur Gemeinde Breesen,
- im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Teilbereich Süd:
- im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Osten: durch Flächen für die Landwirtschaft und für Wald,
- im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und die
Gemeindegrenze zur Gemeinde Breesen,
- im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und die
Gemeindegrenze zur Gemeinde Knorrendorf.
- Das Planungsziel besteht in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO unter Beibehaltung der darunterliegenden landwirtschaftlichen Nutzung. Darüber hinaus bestehen folgende Zielsetzungen:
- Festsetzung der zulässigen Überbauungsmöglichkeiten (überbaubare Grundstücksflächen) sowie der von der Überbauung freizuhaltenden Grundstücksflächen,
- Festsetzungen von Verkehrsflächen/Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, die die notwendige Erschließung für das Grundstück gewährleisten,
- grünordnerische Festsetzungen und Festsetzungen zum Artenschutz,
- Festlegung zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
- Das Planverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, einen durch den Investor auf seine Kosten zu erarbeitenden Antrag auf Zielabweichung beim zuständigen Landesministerium einzureichen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
