23.02.2023 - 7.5 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

 

Schriftliche Befragung der Bürger ist erfolgt; von 240 Haushalte sind 171 Rückmeldungen eingegangen davon 56 für das Projekt und 115 gegen das Projekt. Es wurde klargestellt, dass die Gemeinde Herr des Verfahrens und somit auch eine Verringerung der Flächenausweisung vornehmen kann.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildberg fasst den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wildberg im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 für die Freiflächenphotovoltaikanlage für die Teilbereiche Ost und Süd.

 

  1. Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind im Übersichtsplan ersichtlich. Die Teilflächen des Bebauungsplanes befinden sich im Gemeindegebiet. Es handelt sich um Flächen: Teil Ost und Teil Süd.

Die Planbereichsgrenzen werden begrenzt:

Teilbereich Ost:

-          im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Flächen für Wald,

-          im Osten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, durch Flächen für

Wald und die Gemeindegrenze zur Gemeinde Groß Teetzleben,

-          im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und die

Gemeindegrenze zur Gemeinde Breesen,

-          im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Teilbereich Süd:

-          im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-          im Osten: durch Flächen für die Landwirtschaft und für Wald,

-          im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und die

Gemeindegrenze zur Gemeinde Breesen,

-          im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und die

Gemeindegrenze zur Gemeinde Knorrendorf.

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen.

 

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Regelverfahren vorgesehen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja- Stimmen:

3

Nein- Stimmen:

4

Stimmenthaltung:

0

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

0

 

Der Beschluss ist somit abgelehnt.

 

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Anlagen zur Vorlage