24.11.2022 - 7.6 Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Führungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt, auf der Grundlage der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg- Vorpommern (FwEntschVO M-V), die Zahlungen von Aufwandsentschädigungen an Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Tützpatz wie folgt zu zahlen:

                           Wehrführer           =   125,00 €

                           stellv. Wehrführer =     40,00 €

Dieser Beschluss muss nachgeholt werden, da bei der überörtlichen Prüfung kein Beschluss der Gemeindevertretung vorgelegt werden konnte.                          

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

 6

davon anwesend:

 6

Stimmberechtigt:

 6

Ja- Stimmen:

 6

Nein- Stimmen:

 -

Stimmenthaltung:

 -

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

 -