24.11.2022 - 7.5 Brandschutzbedarfsplanung entspr. § 2 (1) Brand...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt folgende Punkte zur Brandschutzbedarfsplanung entspr. § 2 (1) Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz MV für die Gemeinde Tützpatz:

 

1.) Der Brandschutzbedarfsplan der Firma ISBM GmbH Wolgast wird bestätigt.

 

2.) Die in der Anlage 1 (Schutzziele der Gemeinde Tützpatz) aufgeführten, durch die Ortsfeuerwehr Tützpatz ausgearbeiteten Schutzziele, Eintreffzeiten, Funktionsstärken und dem Erreichungsgrad für

- das Brandereignis Zimmerbrand Einfamilienhaus,

- das Hilfeleistungsereignis Verkehrsunfall,

- das Hilfeleistungsereignis Türnotöffnung,

werden bestätigt.

 

3. Beschaffungsvorhaben (Pkt 9.5) werden umgesetzt.

 

4. Anpassung des Gerätehauses an geltende Vorschriften (Pkt. 7.2 / 9.2) wird geprüft und bei entsprechenden Förderungen und Möglichkeiten umgesetzt.

 

5. Der Ausbau der Löschwasserversorgung in der Gemeinde Tützpatz und den Ortslagen wird schnellstmöglich umgesetzt. (Pkt. 9.3)

 

6. Möglichkeiten der Mitgliederwerbung (Pkt. 7.5 / 9.4.1) und ein Einstieg in die Jugendarbeit (Pkt. 9.7) wird geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.

 

7. Das Sicherheitsniveau und die Struktur der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tützpatz sind durch den Bürgermeister 2026 erneut zu analysieren und fortzuschreiben (FwOV M-V §8).

  

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

 6

davon anwesend:

 6

Stimmberechtigt:

 6

Ja- Stimmen:

 6

Nein- Stimmen:

 -

Stimmenthaltung:

 -

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

 -

 

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Anlagen zur Vorlage