14.09.2022 - 6.1 Brandschutzbedarfsplanung entspr. § 2 (1) Brand...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt folgende Punkte zur Brandschutzbedarfsplanung entspr. § 2 (1) Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz MV für die Gemeinde Groß Teetzleben:

 

1.) Der Brandschutzbedarfsplan der Firma ISBM GmbH Wolgast wird bestätigt.

 

2.) Die in der Anlage 1 (Schutzziele der Gemeinde Groß Teetzleben) aufgeführten, durch die Freiwillige Feuerwehr Groß Teetzleben ausgearbeiteten Schutzziele,     Eintreffzeiten, Funktionsstärken und dem Erreichungsgrad für

- das Brandereignis Zimmerbrand Einfamilienhaus,

- das Hilfeleistungsereignis Verkehrsunfall,

- das Hilfeleistungsereignis Türnotöffnung,

werden bestätigt.

 

3. Technikbeschaffungen (Pkt 9.5 BBP ISBM) werden umgesetzt und Lehrgangsmöglichkeiten bei Bedarf finanziell (Verdienstausfall) unterstützt.

 

4. Der Ausbau der Löschwasserversorgung in der Gemeinde Groß Teetzleben und den Ortslagen wird schnellstmöglich umgesetzt. (Brandschutzbedarfsplan  Pkt.10)

 

5. Das Sicherheitsniveau und die Struktur der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Groß Teetzleben sind durch den

Bürgermeister 2026 erneut zu analysieren und fortzuschreiben (FwOV M-V §8).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

8

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 (Borgwardt)

 

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Anlagen zur Vorlage