20.09.2022 - 7.3 Beratung und Beschluss zur Aufstellung des vorh...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich östlich der Stralsunder Straße und westlich der Landesstraße L 35 mit einer Größe von etwa 1,2 ha und die Flurstücke 674/4, 675, 676/1, 677/1 und 682/3 der Flur 2 innerhalb der Gemarkung Altentreptow wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 42 "Sondergebiet REWE Stralsunder Straße" aufgestellt (§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m.    § 12 BauGB). Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandel“ gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

  1. Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen durch das Planungsbüro MIKAVI Planung GmbH ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, mit dem der Vorhabenträger zusichert, dass der Stadt Altentreptow im Zusammenhang mit der o. g. Planung keine negativen finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Erforderlichkeit des Abschlusses eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB im weiteren Verlauf des Aufstellungsverfahrens bleibt davon unberührt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

14

Stimmberechtigt:

13

Ja- Stimmen:

12

Nein- Stimmen:

  -

Stimmenthaltung:

  1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

  1 Frau Rienitz-Schumacher

 

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Anlagen zur Vorlage