20.09.2022 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 41 „Wohnbebauung Loickenzin“ ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Renger gibt den Hinweis, dass auch die Betrachtung des Brandschutzes für diese Ortslage durch den Investor bzw. die Verwaltung gewährleistet wird.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow stimmt dem Antrag der Grundstücksgemeinschaft Liebich und Stegemann GbR, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung der Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) zu und beschließt die Aufstellung Bebauungsplans Nr. 41 “Wohnbebauung Loickenzin“ gemäß § 13b BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er umfasst etwa 0,83 ha und erstreckt sich über das Flurstück 35/11 der Flur 1 in der Gemarkung Loickenzin.

 

  1. Planungsziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

14

Stimmberechtigt:

14

Ja- Stimmen:

14

Nein- Stimmen:

  -

Stimmenthaltung:

  -

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

  -

 

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Anlagen zur Vorlage