20.09.2022 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 41 „Wohnbebauung Loickenzin“ ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di, 20.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow stimmt dem Antrag der Grundstücksgemeinschaft Liebich und Stegemann GbR, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung der Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) zu und beschließt die Aufstellung Bebauungsplans Nr. 41 “Wohnbebauung Loickenzin“ gemäß § 13b BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er umfasst etwa 0,83 ha und erstreckt sich über das Flurstück 35/11 der Flur 1 in der Gemarkung Loickenzin.
- Planungsziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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685,5 kB
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