12.07.2022 - 5.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Breesen
- Datum:
- Di, 12.07.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 – als vorhabenbezogener Bebauungsplan – für die Freiflächenphotovoltaikanlage im westlichen Gemeindegebiet an der Grenze zu den Gemeinden Wildberg und Knorrendorf.
- Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind im Übersichtsplan ersichtlich. Die Teile des Plangebietes befinden sich im Gemeindegebiet. Es handelt sich um Flächen und Teilflächen von Flurstücken der Gemarkung Breesen, Flur 2 und Gemarkung Pinnow, Flur 1. Die Planbereichsgrenzen werden begrenzt:
- im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Gemeindegrenze zu Wildberg,
- im Osten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Westen: durch Flächen für Wald und die Gemeindegrenze zur Gemeinde Knorrendorf.
- Das Planungsziel besteht in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO unter Beibehaltung der darunterliegenden landwirtschaftlichen Nutzung. Darüber hinaus bestehen folgende Zielsetzungen:
- Festsetzung der zulässigen Überbauungsmöglichkeiten (überbaubare Grundstücksflächen) sowie der von der Überbauung freizuhaltenden Grundstücksflächen,
- Festsetzungen von Verkehrsflächen/Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, die die notwendige Erschließung für das Grundstück gewährleisten,
- grünordnerische Festsetzungen und Festsetzungen zum Artenschutz,
- Festlegung zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
- Das Planverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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