28.06.2022 - 7.1 Hebesatz-Satzung der Gemeinde Pripsleben

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Zirzow stellt die Vorlage vor. Frau Knebler erläutert die Vorlage und geht insbesondere auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die derzeitige finanzielle Situation der Gemeinde (bilanzielle Überschuldung) ein. Ein Ermessenspielraum hat die Gemeinde nicht, da ohne die Finanzausgleichleistungen des Landes M-V ein Abbau der negativen Vorträge aus eigener Kraft nicht zu schaffen ist.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Pripsleben beschließt die Hebesatz-Satzung mit Wirkung vom 01.01.2022 mit folgenden Hebesätzen:

Grundsteuer A 349 v.H.

Grundsteuer B 406 v.H.

Gewerbesteuer 359 v.H.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

4

Stimmberechtigt:

4

Ja- Stimmen:

3

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage