19.05.2022 - 7.1 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 Herr Leddermann informiert über Diskrepanzen im Landkreis.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt:

 

  1. Der durch die Gemeindevertretung am 28.07.2021 gefasste Satzungsbeschluss mit der Beschlussnummer 36/BV/080/2021 wird aufgehoben.

 

  1. Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 4 „südwestlich von Tützpatz“ wird fortan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB weitergeführt. Der Vorhabenträger des Verfahrens ist die Vattenfall Solar Tützpatz GmbH. Diese Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 07.10.2019 ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

  1. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „südwestlich von Tützpatz“ wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2022 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „südwestlich von Tützpatz“ mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach  § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

5 

Ja- Stimmen:

5 

Nein- Stimmen:

 -

Stimmenthaltung:

 -

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 Herr Edler von Paepcke

 

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Anlagen zur Vorlage