10.11.2021 - 5.6 vorläufige Benutzer- und Entgeltordnung für die...

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Wortprotokoll

Frau Knebler stellt die Vorlage vor.

 

Herr Kraft fragt nach, ob sich auch bei der Ermäßigung an die bestehende Entgeltordnung vom Fritz-Reuter-Haus angelehnt wird? Wer entscheidet über die Ermäßigung für Vereine z.B.? Wie wird die Nutzungsmöglichkeit bekannt gemacht?

 

Frau Ellgoth antwortet: Bezüglich der Ermäßigung wird verfahren wie bei der Entgeltordnung für das Fritz-Reuter-Haus. Die Bürgermeisterin entscheidet über die Anträge. Die Aula soll vorrangig an Vereinsveranstaltungen, Gesellschafterversammlungen u. ä vermietet werden. Für eine Nutzung von privaten Veranstaltungen, wie Geburtstag, Hochzeit u.a. wird die Aula nicht zur Verfügung gestellt.

 

Ja-Stimmen:  6

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen:  -

Mitwirkungsverbot: -

 

Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.